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Allgemeine
Vermietbedingungen für Wohnmobile und Wohnwagen |
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| 1.
Mietpreise |
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2. Berechnung |
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| Es
gelten die Preise der jeweils gültigen Preislste. Die Mietpreise schließen |
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Der Mietpreis wird bis
zur Fahrzeugrücknahme durch den |
| folgendes
ein: |
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Vermieter bei dem
vertraglich vereinbarten Vermietbetrieb |
| *gesetzlich vorgeschrieben Mehrwertsteuer, *
Ausstattung und Zu- |
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berechnet.
Eine Rücknahme erfolgt nur während der Öffnungszeiten. |
| behör je nach Fahrzeugmodell, * Wartungsdienst
und Verschleiß- |
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Bei Fahrzeugrückgabe vor
Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der |
| reparaturen, * Haftpflichtversicherung mit
unbegrenzter Deckung |
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volle vertraglich
festgelegte Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter |
| (Personen
3,8 Mio Euro).Vollkakskoversicherung und Teilkasko |
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Fahrzeugrückgabe wird ein
Tagesgrundpreis berechnet. Die |
| wie vertraglich vereinbart., * alle gefahrenen
Kilometer ab 14 Miet- |
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Geltendmachung eines
weiteren Schadens behält sich der Vermieter |
| tagen, sofern nicht durch Pauschalangebote
eingeschränkt. |
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vor. |
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| 3.
Zahlungsweise |
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4.Kaution |
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| Nach Erteilung der schriftlichen
Reservierungsbestätigung |
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Bei Übergabe muß eine
Kaution in Höhe der umseitig vereinbarten |
| durch den Vermieter ist innerhalb von 10 Tagen
eine Anzahlung |
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Summe hinterlegt werden.
Die Kaution wird auf einer Checkliste |
| von 250 Euro zu leisten. Bei Nichteinhaltung
der Zahlungsfrist |
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zusammen mit dem Zustand
des Fahrzeuges bestätigt. Wird das |
| ist der Vermieter nicht mehr an die
Reservierungsbestätigung |
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Fahrzeug unbeschädigt
zurückgebracht, wird die Kaution erstattet. |
| gebunden. Der voraussichtliche Gesamtmietpreis
ist nach erteilter |
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| Reservierungsbestätigung spätestens jedoch
vier Wochen vor |
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5. Reservierung und
Rücktritt |
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| Anmietung zu zahlen. Bei kurzfristigen
Buchungen ist der vor- |
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Sie können ihr Reisemobil
oder Caravan persönlich, schriftlich oder |
| aussichtliche Gesamtpreis sofort fällig. Für
jede Mahnung wird |
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telefonisch buchen. Mit
ihrer Anmeldung auf Grund unseres Informa- |
| eine Gebühr von 5 Euro erhoben. Der
Verzugszins beträgt 4 % |
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tionsmateriales bieten
sie uns den Abschluß des Mietvertrages |
| über dem Bundesbankdiskontsatz, mindestens
aber 6 % jährlich. |
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verbindlich an. Der
Mietvertrag kommt mit Zugang der schriftlichen |
| Der Mieter kann einen geringeren
Verzugsschaden nachweisen. |
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Buchungsbestätigung durch
den Vermieter zustande. Bei Rücktritt |
| Wird
bei Verzug des Mieters ein Inkassobüro beauftragt, so hat |
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vom Vertrag durch den
Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind die |
| der Mieter die hieraus entstehenden Kosten zu
tragen. |
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folgenden Anteile des
voraussichtlichen Mietpreises laut Reser- |
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vierungsdaten zu zahlen.
Rücktritt bis zu 50 Tagen vor dem 1. Miet- |
| 6. Übergabe, Rückgabe und Reinigungsgebühren |
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tag 10 %, bei bis zu 15
Tagen vor dem 1. Miettag 50 % und bei |
| Die Fahrzeuge müssen zu den umseitig
vereinbarten Zeiten |
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weniger als 15 tage vor
dem dem 1. Miettag 80 %. Wird das Wohn- |
| übernommen und am ,letzten Miettag zu den
ebenfalls dort |
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mobil bzw. der Caravan
nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt. |
| festgehaltenen Zeiten zurück gegeben werden.
Nur dann zählen |
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Bei Fahrzeugrückgabe vor
Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle |
| Übernahme- und Rückgabetag als ein Miettag.
Die Fahrzeuge |
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vertraglich vereinbarte
Mietpreis zu zahlen. |
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| werden vollgetankt und gereinigt übergeben und
sind im frisch |
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| gereinigten Zustand und vollgetankt
zurückzugeben. Ist die |
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7. Berechtigte Fahrer |
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| Reinigung bei Rückgabe durch den Mieter ganz
oder teilweise |
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Das Mindesalter des
Mieters bzw. berechtigten Fahrers muß 21 Jahre |
| nicht erfolgt, so hat dieser für eine
Außenreinigung 30 Euro, |
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betragen.
Ferner muß der Mieter bzw. berechtigte Fahrer ein Jahr im Besitz |
| eine Innenreinigung 80 Euro und eine WC
Reinigung 80 Euro zu |
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des Führerscheines der
Klasse C bzw. Klasse 3 sein. Das fahrzeug darf |
| zahlen. Bei der Fahrzeugübergabe wird ein
Übergabeprotokoll |
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nur vom Mieter selbst,
den im Mietvertrag angegeben Fahrern, den beim |
| erstellt. Durch die vorbehaltlose
Unterzeichnung erkennt der Mieter |
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Mieter angestellten
Berufskraftfahrern in dessen Auftrag sowie von Familien- |
| den
vertraglichen Zustand des Fahrzeuges an. |
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angehörigen des Mieters
gelenkt werden, sofern letztere das festgesetzte |
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Mindesalter haben.
Voraussetzung ist immer der Besitz einer gültigen |
| 8.
Schutzbrief |
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Fahrerlaubnis seit
mindestens einem Jahr. Der Mieter ist verpflichtet auf |
| Der Mieter muß für die gesamte Mietdauer einen
Inlands- oder |
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Verlangen des Vermieters
Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges |
| Auslandschutzbrief ausstellen lassen. Dieser
kann vom Ver- |
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bekanntzugeben, soweit
diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. |
| mieter
vermittelt werden. |
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Die Fahrer sind
Erfüllungsgehilfen des Mieters. |
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| 9.
Verbotene Nutzung |
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10. Auslandsfahrten |
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| Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu
verwenden: |
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Grundsätzlich sind
Auslandsfahrten in alle europäischen Länder
(Ausnahme |
| *zu Beteiligung an motorsportlichen
Veranstaltungen und Fahr- |
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Ziffer 9) möglich. Für
außereuropäische Länder wie z.B. asiatische Türkei, |
| zeugtests, *zur Beförderung von explosiven,
leicht entzündlichen, |
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Israel, Tunesien,
Marokko, asiatischer Teil der GUS usw. muß die ausdrückliche |
| giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen
Stoffen, * zur |
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Erlaubnis des Vermieters
vorliegen. Ein spezieller Versicherungsschutz muß |
| Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten,
auch wenn dies nur |
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beantragt werden. Evtl.
Mehrkosten hierfür trägt der Mieter. |
| nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht
ist, *zur Weiter- |
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| vermietung oder Verleihung, * zu Fahrten in
Kriegs- oder |
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12. Verhalten bei
Unfällen |
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| Krisengebiete. |
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Der
Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, wenn dies zur |
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Feststellung des
Verschuldens des Fahrers notwendig ist, wenn Personen |
| 11.
Reparaturen |
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verletzt wurden oder der
Schaden voraussichtlich 500 Euro übersteigt, sofern |
| Reparaturen, die notwendig werden, um
Betriebs- oder Verkehrs- |
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nicht anders die
erforderlichen Feststellungen zuverlässig getroffen werden |
| sicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten,
dürfen vom Mieter |
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können. Gegnerische
Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. |
| bis zum Preis von 100 Euro ohne weiteres,
größere Reparaturen |
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Brand-, Entwendungs- und
Wildschäde sind vom Mieter dem
Vermieter und bei |
| nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag
gegeben werden. |
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einem Schadenbetrag über
50 Euro auch der zuständigen Polizeibehörde |
| Die Reparaturkosten trägt der Vermieter nur
gegen Vorlage der |
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unverzüglich anzuzeigen.
Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei gering- |
| entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht
für den Schaden |
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fügigen Schäden, einen
ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer |
| haftet.
(siehe Ziffer 14) |
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Skizze oder Fotos zu
erstatten. Der Unfallbericht muß insbesondere Namen |
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und Anschrift der
beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amt- |
| 13.
Versicherungsschutz |
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lichen Kennzeichen der
Beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die vor- |
| Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden
Allgemeinen |
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aussichtliche
Schadenshöhe die Eigenhaftung oder ist das Fahrzeug nicht |
| Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung
(AKB) wie folgt |
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mehr verkehrssicher, ist
der Vermieter umgehend telefonisch zu unterrichten. |
| versichert: |
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| Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter
Deckung( Personen |
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14. Haftung des Mieters |
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| 3,8 Mio. Euro, Sachen unbegrenzt)
Vollkaskoversicherung und |
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Der Mieter haftet bei
Schäden im Rahmen der Voll- und Teilkaskoversicherung |
| Teilkasko mit einer Eigenbeteiligung in Höhe
der umseitig |
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mit der umseitig
vertraglich festgelegten Eigenbeteiligung je Schadensfall. |
| festgelegten
Summe. |
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Der Mieter haftet jedoch
für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden |
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durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden |
| 15.
Haftung des Vermieters |
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durch
alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das |
| Der Vermieter haftet für alle dem Mieter
schuldhaft zugefügten |
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gleiche gilt für Schäden,
die durch Nichtbeachten des Zeichens 265 >Durch- |
| Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das
Fahrzeug |
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fahrthöhe< gemäß §41 Abs.2 Ziff 6 StVO verursacht
werden. Hat der Mieter |
| abgeschlossenen
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. |
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Unfallflucht begangen
oder seine Pflichten gemäß Ziffer 12 dieser Bedingungen |
| Für durch die Versicherung nicht gedeckten
Schäden beschränkt |
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verletzt, so haftet er
ebenfalls voll, es sei den, die Verletzing hat keinen |
| sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und
Vermögens- |
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Einfluß auf die
Feststellung des Schadensfalles gehabt. Der Mieter haftet im |
| schäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Vermieter ist |
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übrigen voll für alle
Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berech- |
| nicht
zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der |
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tigten
Fahrer (Ziffer 7) oder zu verbotenen Zweck (Ziffer 9), durch das Ladegut |
| Mieter
bei Abgabe im Fahrzeug zurückläßt. |
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oder durch unsachgemäße
Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. |
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Im übrigen bleibt es bei
der gesetzlichen Haftung. |
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| 17.
Gerichtsstand |
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| Gerichtsstand
ist Gütersloh, wenn: |
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16. Speicherung und
Weitergabe von Personendaten |
| *Die Vertragsparteien Kaufleute, mit Ausnahme
der Minder- |
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Der Vermieter ist
berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im |
| kaufleute im Sinne §4 HGB sind, *mindestens
eine der Vertrags- |
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Zusammenhang mit ihr
erhaltener Daten über den Mieter, gleich ob diese von |
| parteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat, *die |
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ihm selbst oder von
Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutz- |
| im
Klageweg in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach |
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gesetzes zu verarbeiten. |
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| Abschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus |
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| dem Geltungsbereich der zivilprozessordnung
verlegt oder ihr |
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18.Übersichtsklausel und
Teilwirksamkeit |
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| Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klage- |
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Die Überschriften dienen
nur d er besseren Übersichtlichkeit und haben keine |
| erhebung nicht bekannt ist. Diese Regelung
gilt auch für Wechsel- |
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materielle Bedeutung,
insbesondere nicht die einer anschließenden Regelung. |
| und Scheckverfahren. Sind die Vertragsparteien
Kaufleute im |
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Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein |
| Sinne § 4 HBG, so gilt die obige Zuständigkeit
auch im Falle der |
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oder werden, so hat dies
auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen |
| Annullierung, des Rücktrittes, der Minderung
und dergleichen. |
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Einfluß. Die unwirksamen
Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, daß |
| Der Vermieter ist auch berechtigt, am Sitz des Mieters zu klagen. |
|
ihr Zweck in wirksamer
Weise erfüllt wird. |
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